Die Stiftung Sparkasse Langen-Seligenstadt fördert Projekte im
Geschäftsgebiet der Sparkasse Langen-Seligenstadt.
Zu den Förderschwerpunkten zählen:
- Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen,
Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, wie Ausstellungen u. a.
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Förderung der Jugend-, Behinderten- und Altenpflege durch Gewährung von Zuwendungen an
steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken
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Förderung der Denkmalspflege durch die Erhaltung bzw. den Wiederaufbau von denkmalgeschützten
Baulichkeiten
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Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde durch die Vergabe heimatkundlicher Untersuchungen
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Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und anderen steuerbegünstigten
Körperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken
Ziel der Förderungen ist insbesondere die Stärkung bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen
Engagements im o. g. Bereich.
Die Stiftung fördert schwerpunktmäßig bedeutsame Projekte in hoher Qualität im Geschäftsgebiet der Sparkasse Langen-Seligenstadt. Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes werden nicht unterstützt. Die Stiftung vergibt ausschließlich projektbezogene Mittel. Im Fall einer Förderung sind die Projektträger verpflichtet, die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form öffentlich darzustellen. Die Maßnahmen der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sind vor ihrer Umsetzung mit der Stiftung abzustimmen. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Terminen und Freigabe von Druckerzeugnissen wie zum Beispiel Plakaten, Flyern, Pressemitteilungen und Einladungskarten, in denen auf die Mitwirkung der Stiftung hingewiesen wird. Objekte, die auf Kosten der Stiftung für öffentliche Institutionen wie Museen und andere Institute erworben werden, stehen in der Regel als Leihgaben zur Verfügung. Sie sind sowohl in der Ausstellung wie in entsprechenden Publikationen als Eigentum der Stiftung zu kennzeichnen.
Bewilligung oder Ablehnung
Über Förderanträge entscheidet das Stiftungskuratorium auf Vorschlag des Stiftungsvorstandes der Stiftung Sparkasse Langen-Seligenstadt.
Bewilligungen oder Ablehnungen werden Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen müssen nicht begründet werden. Die erneute Antragstellung für dasselbe Vorhaben ist nach Ablehnung nicht möglich. Bei falschen Angaben im Antrag, bei nicht zweckgerechter Verwendung der Mittel oder bei Nichteinhaltung von Auflagen der Stiftung kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten bzw. eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern. Nach Abschluss des Vorhabens ist zusammen mit einem Nachweis über die Verwendung der Mittel ein Abschlussbericht vorzulegen, zu dem auch ein Pressespiegel gehört.